Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt den persönlichen Geltungsbereich des BMVG und prüft, ob steuerlich privilegierte freiwillige Abfertigungszahlungen an Mitarbeiter in Führungspositionen auch im Anwendungsbereich des neuen Abfertigungsmodells geleistet werden dürfen.
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 3 EStG; § 1 BMVG