§ 8 Abs 2 KStG; § 70 AktG
Der VwGH prüft, ob die Entlastung der Gebietskörperschaften von der Mautpflicht für Dienstfahrten als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden kann.
VwGH, 19.02.2002, 2001/14/0161
§ 8 Abs 2 KStG; § 70 AktG
Der VwGH prüft, ob die Entlastung der Gebietskörperschaften von der Mautpflicht für Dienstfahrten als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden kann.
VwGH, 19.02.2002, 2001/14/0161