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Neue Mitteilungspflicht gem § 109a EStG

WirtschaftsrechtKlaus Hilberecolex 2002, 527 - 529 Heft 7 v. 1.7.2002

Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Bestimmung des § 109a EStG auseinander, der eine Offenlegungspflicht vorsieht. Hilber erläutert die inhaltlichen Vorgaben für die Normadressaten, die durch die Mitteilungs-VO des BMF nochmals konkretisiert werden.

Rechtsgrundlagen: § 109a EStG

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