Zusammenfassung: Der Beitrag beinhaltet eine Darstellung der durch das WEG 2002 bedingten wesentlichen Neuerungen. Beschrieben wird unter anderem auch die mögliche Begründung einer Eigentümerpartnerschaft, eines vorläufigen Wohnungseigentums sowie von Wohnungseigentum an Autoabstellplätzen. Weiters enthält der Beitrag auch eine Kurzbeschreibung der Vertretungsbestimmungen für die Wohnungseigentümergemeinschaft, der Rechtsstellung des Verwalters sowie der Möglichkeit zur Einräumung eines dauernden Gebrauchs bei einfachem Miteigentum.