§ 5j KSchG; ÜArt 13 EuGVÜ
Der Autor nimmt kritisch Stellung zu einem Beitrag von Klauser, in dem dieser, bezugnehmend auf den Schlussantrag des Generalanwalts im anhängigen Vorabentscheidungsverfahren, die rechtliche Einordnung des Anspruchs von Verbrauchern auf Einklagung grenzüberschreitender Gewinnversprechen erläuterte.