Zusammenfassung: Der Autor verweist auf den Konkretisierungsbedarf des Elements der "wissenschaftlichen Forschung" im Konjunkturbelebungsgesetz und zeigt die Regelungen für Betriebsübertragungen.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4a ESTG; ö§ 5a NeuFöG
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