§ 1295 ABGB; § 1296 ABGB; § 1297 ABGB
Der OGH erläutert, dass die Bank keine Aufklärungspflicht bezüglich Informationen trifft, die aus dem missbräuchlichem Umgang mit Insiderinformationen oder der Verletzung des Bankgeheimnisses resultieren.
OGH, 24.01.2002, 8 Ob 284/01z