Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit § 14 ECG, der eine bedingte Haftungsfreistellung für Suchmaschinen vorsieht, kritisch auseinander. Der Verfasser weist nach, dass auch Napster vom Anwendungsbereich dieser Bestimmung profitiert, zeigt aber die teilweise Unvereinbarkeit mit dem Urheberrecht. Erwägungen zu einer telelogischen Reduktion der Bestimmung runden den Beitrag ab.
Rechtsgrundlagen: § 14 ECG