Zusammenfassung: Der Autor spricht sich in seinem Beitrag dafür aus, den Eigentümern von Betrieben, die vom Geltungsbereich der Seveso-II-Richtlinie umfasst sind, und nicht den Gemeinden die Entschädigungspflicht aufzuerlegen, wenn Baugründe in den Schutzbereich der Seveso-II-Richtlinie aufgenommen werden.
Rechtsgrundlagen: Art 12 Seveso-II-RL 96/82/EG ; ROG; § 364a ABGB