Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag auf Grundlage des Vlbg RaumplanungsG, ob ein Bauvorhaben als Einkaufszentrum im Sinne des angeführten Gesetzes einzustufen ist, wenn das Angebot täglicher Bedarfsgüter wie auch sonstiger Konsumgüter in einem einheitlichen Verkaufsareal vorgesehen ist. Dabei erläutert Muzak auch, ob der Kassenbereich dem Verkaufsareal zuzuzählen ist.