§ 1165 ABGB; § 1166 ABGB; § 1167 ABGB; § 1170a Abs 2 ABGB
Der OGH erörtert, dass ein mit der Abklärung der Vermögensverhältnisse beauftragter Rechtsanwalt seinen Auftraggeber über die Nichteinhaltung einer vorweg abgegebenen Kostenschätzung unverzüglich informieren muss, um nicht den Anspruch auf die Vergütung des Mehraufwands zu verlieren.