Zusammenfassung: In dem Beitrag wird gezeigt, welchen Anteil des Stammkapitals im Fall einer Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft als Haftungskapital beibehalten werden muss. Nach einer Gegenüberstellung der höchstgerichtlichen Judikaturlinie und den Rechtsansichten in der Lehre stellen sie auch einen eigenen Lösungsansatz zur Bemessung des Haftungskapitals zur Diskussion und nehmen auch kurz Bezug auf die Rechtslage bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft.