Zusammenfassung: Der Autor erläutert, dass der Dienstnehmer nach einer einvernehmlichen Beendigung des Dienstverhältnisses im Krankenstand auch das Forderungsrecht auf Entgeltzahlung verliert. Gleichzeitig zeigt er Ausnahmefälle, in denen eine Erstreckung der Entgeltfortzahlung über den Beendigungszeitpunkt hinaus geboten ist.
Rechtsgrundlagen: § 5 EFZG; § 2 EFZG; § 539a ASVG; § 49 ASVG