Zusammenfassung: Die Autoren prüfen in ihrem Beitrag, ob Anleger Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand geltend machen können, wenn dieser seine börserechtliche Informationspflicht zur Offenlegung von Kursänderungen missachtet. Dabei nehmen sie auch Bezug auf ein einschlägiges Urteil des LG Augsburg und die Rechtslage in Deutschland.
Rechtsgrundlagen: ö§ 82 Abs 6 BörseG