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Interessenabwägung durchbricht Prioritätsprinzip bei Domain-Streitigkeiten

WirtschaftsrechtMarcus Esslecolex 2002, 82 - 83 Heft 2 v. 1.2.2002

Zusammenfassung: Der Autor informiert über eine Entscheidung des BGH, in der dieser bei einer Kollision von Domainbezeichnungen den Interessen des Namensträgers einen höheren Stellenwert als dem Vorrangprinzip einräumte.

BGH, 22.11.2001, I ZUR 138/99

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