§ 82 GmbHG; § 52 AktG
Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen dritte Personen wegen Missachtung der verbotenen Einlagenrückgewähr zur Rückleistung erhaltener Zuwendungen verpflichtet sind.
OGH, 26.06.2001, 1 Ob 290/00g
§ 82 GmbHG; § 52 AktG
Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen dritte Personen wegen Missachtung der verbotenen Einlagenrückgewähr zur Rückleistung erhaltener Zuwendungen verpflichtet sind.
OGH, 26.06.2001, 1 Ob 290/00g