§ 15 Abs 1 KommStG; § 5 VStG; § 9 FinStrG
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag kritisch mit einem Erkenntnis des VwGH aus dem Jahre 2001 auseinander, in dem dieser das vorliegen eines entschuldbaren Verbotsirrtums verneinte, wenn der Steuerpflichtige Rechtsauskunft bei einem Rechtsanwalt einholte und in der Folge eine von der Steuerbehörde abweichende Rechtsansicht vertrat.