§ 9 AußStrG; § 15 Abs 1 GmbHG; § 24 FBG
Der OGH erörtert, dass ein Rekurs gegen die Androhung einer Zwangsstrafe durch das Firmenbuchgericht im Falle der Nichtoffenlegung der Jahresabschlüsse wegen fehlendem Rechtsschutzinteresse zurückgewiesen werden muss.