Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag, ob ein Kollektivvertrag einer freiwilligen Arbeitgebervereinigung auch nach Beendigung der Verbandszugehörigkeit des Arbeitgebers noch Rechts- bzw Bindungswirkungen entfaltet.
Rechtsgrundlagen: § 8 Z 1 ArbVG; § 13 ArbVG; § 17 ArbVG