Zusammenfassung: In diesem Beitrag werden Sachfragen im Zusammenhang mit der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung erläutert. So prüft der Autor, ob bei selektiven Vertriebssystemen bereits vor Ablauf der Übergangszeit in § 10 Kfz-GVO ein Anspruch auf Abschluss eines Markenvertrags geltend gemacht werden kann und untersucht ein diesbezügliches Ablehnungsrecht des Lieferanten.