Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag, ob ausländische Finanzdienstleister bei grenzüberschreitender Vermögensberatung, - Verwaltung oder - vermittlung die Wohlverhaltensbestimmungen der §§ 11 WAG erfüllen müssen und eine Konzession nach § 19 Abs 2 WAG benötigen.
Rechtsgrundlagen: § 11 WAG; § 12 WAG; § 13 WAG; § 19 Abs 2 WAG