Zusammenfassung: Der Autor beschreibt den sachlichen und persönlichen Geltungsbereich der Dritten Anerkennungsrichtlinie, die durch § 373c GewO in die österreichische Rechtsordnung integriert wurde.
Rechtsgrundlagen: § 373c GewO; 3. ARL
Stichworte: RL 1999/42/EG des EP und des Rates vom 07.06.1999