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Die Dritte Allgemeine Anerkennungsrichtlinie

WirtschaftsrechtAndreas M. Winklerecolex 2002, 843 - 846 Heft 11 v. 1.11.2002

Zusammenfassung: Der Autor beschreibt den sachlichen und persönlichen Geltungsbereich der Dritten Anerkennungsrichtlinie, die durch § 373c GewO in die österreichische Rechtsordnung integriert wurde.

Rechtsgrundlagen: § 373c GewO; 3. ARL

Stichworte: RL 1999/42/EG des EP und des Rates vom 07.06.1999

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