§ 1167 ABGB
Der OGH erörtert, dass auch die Geltendmachung eines unberechtigten Wandlungsrechts keinen Wegfall der Wahlmöglichkeiten zwischen den Gewährleistungsbehelfen bewirkt, sodass der Werkbesteller auch noch Verbesserung fordern kann.
OGH, 27.03.2002, 9 Ob 22/02d