§ 16 Abs 1 EStG
Der VwGH erörtert, dass Schuldzinsen in Verbindung mit dem Erwerb von Aktien des Arbeitgeberbetriebs bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen abgezogen werden können.
VwGH, 27.03.2002, 96/13/0069
§ 16 Abs 1 EStG
Der VwGH erörtert, dass Schuldzinsen in Verbindung mit dem Erwerb von Aktien des Arbeitgeberbetriebs bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen abgezogen werden können.
VwGH, 27.03.2002, 96/13/0069