Zusammenfassung: Der Autor prüft aus Anlass zweier divergierender Entscheidungen, ob sich aus Art 5 der Pauschalreise-Richtlinie Schadenersatzforderungen für entgangene Urlaubsfreude ableiten lassen.
Rechtsgrundlagen: § 1323 ABGB; § 1324 ABGB; Art 5 Pauschalreise-Richtlinie