§ 121 Abs 5 Z 2 EStG; § 121 Abs 5 Z 3 EStG; § 121 Abs 5 Z 4 EStG
Die Autoren zeigen die Auswirkungen des Erkenntnisses des VfGH vom 29.06.2002, in dem dieser die mangelnde Verfassungskonformität der § 121 Abs 5 Z 2 und 3 EStG und insbesondere der darin normierten Erhöhungssätze für die Sondervorauszahlung der Einkommensteuer feststellte.