Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des OGH aus dem Jahre 2002, in der ein ungültiges schriftliches in ein mündliches Testament umgedeutet wurde. Wilhelm bezweifelt vor allem die Unbefangenheit der Testamentszeugen, die zum erbbegünstigten Orden in einem Arbeits- bzw Organverhältnis stehen und spricht sich für eine analoge Zugrundelegung des § 594 ABGB aus.
Rechtsgrundlagen: § 594 ABGB