§ 2 Abs 1 KStG
Der VwGH erörtert, dass durch die Führung eines Landestheaters durch zwei Körperschaften öffentlichen Rechts als Mitunternehmer zwei Betriebe gewerblicher Art begründet werden. Die LiebhabereiVO findet keine Anwendung.
VwGH, 29.05.2001, 2001/14/0195-8