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Die Haftung des Scheinherstellers nach dem PHG

WirtschaftsrechtChristian Rablecolex 2001, 662 - 664 Heft 9 v. 1.9.2001

Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Verantwortlichkeit des Quasiherstellers, die durch den Anschein der Eigenproduktion bzw der Kennzeichnung des Produkts mit der eigenen Marke oder einem sonstigen Erkennungszeichen begründet wird.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 PHG; § 3 PHG; § 5 PHG

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