Zusammenfassung: Der Autor analysiert die Entscheidung des EuGH im Fall Ingmar GB Ltd, in der der Gerichtshof betonte, dass der Anspruch des Handelsvertreters auf eine Ausgleichs- oder Schadenersatzforderung, die diesem bei Auflösung des Vertretungsvertrags zusteht, nicht durch die Wahl der Rechtsordnung eines Nicht-EU-Mitgliedslandes vereitelt werden darf.