§ 63 Abs 3 GmbHG
Der OGH erläutert, dass die Rechtswirksamkeit der Zahlung der Stammeinlage durch Begleichung einer Gesellschaftsverbindlichkeit gegenüber einer dritten Person vom Vorliegen einer Anweisung der Gesellschaft abhängt.
OGH, 06.09.2000, 9 Ob 138/00k