Zusammenfassung: Die Autoren informieren über ein eingeleitetes Vorabentscheidungsverfahren zur Frage, welche Rechtswirkungen der Widerruf der Ausschreibung durch das BVA nach sich zieht und ob die Untersagung der Vergabe von Subaufträgen mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Einklang steht.
Rechtsgrundlagen: § 53a Abs 2 BVergG