Zusammenfassung: Die Autoren prüfen in ihrem Beitrag, ob die durch das KOG geschaffene Behördenkonstellation durch Schaffung der Kommunikationsbehörde Austria und Überordnung einer weisungsfreien Kollegialbehörde in Form des Bundeskommunikationssenats mit verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 KOG; Art 133 Z 4 B-VG; § 5 KOG