§ 9 Abs 7 VStG
Der VwGH erörtert, dass die Gesellschaft für verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen, die dem Geschäftsführer auferlegt wurden, haftet.
VwGH, 21.11.2000, 99/09/0002
§ 9 Abs 7 VStG
Der VwGH erörtert, dass die Gesellschaft für verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen, die dem Geschäftsführer auferlegt wurden, haftet.
VwGH, 21.11.2000, 99/09/0002