§ 15 GmbHG; § 17 GmbHG; § 15 Abs 1 HGB
Der OGH erläutert, dass die Gesellschafter einer GmbH die Rechtsunwirksamkeit der Vertretungsaktivitäten des geschäftsunfähigen Geschäftsführers nicht geltend machen können, sofern sie - trotz Erkennbarkeit der Geschäftsunfähigkeit - unterlassen haben, nötige Schritte, wie etwa Beistellung eines Notgeschäftsführers oder Sachwalters bzw Enthebung des Geschäftsführers, zu setzen.