§ 26 Z 2 AngG
Der OGH erörtert, dass der Arbeitnehmer bei bloßen Teilzahlungen des Arbeitslohnes durch den Arbeitgeber zur vorzeitigen Lösung des Arbeitsvertrages befugt ist.
OGH, 20.12.2000, 9 ObA 301/00f
§ 26 Z 2 AngG
Der OGH erörtert, dass der Arbeitnehmer bei bloßen Teilzahlungen des Arbeitslohnes durch den Arbeitgeber zur vorzeitigen Lösung des Arbeitsvertrages befugt ist.
OGH, 20.12.2000, 9 ObA 301/00f