§ 1055 ABGB; § 1072 ABGB; § 1073 ABGB
Der OGH beurteilt, wie sich der Eintausch von Aktien gegen Beteiligungen einer anderen Gesellschaft, die zusätzlich noch die Einräumung einer leitenden Funktion in Aussicht stellt, auf ein vereinbartes Vorkaufsrecht für den Fall des Verkaufs der Wertpapiere auswirkt.