§ 9 UWG; § 10 MSchG
Der OGH bejaht die markenrechtliche Vereinbarkeit der Marken "one" und "t-one", da die geringe Identifizierungskraft der Marke "one" die Annahme einer Verwechslungsgefahr nicht rechtfertigt.
OGH, 13.02.2001, 4 Ob 325/00y
§ 9 UWG; § 10 MSchG
Der OGH bejaht die markenrechtliche Vereinbarkeit der Marken "one" und "t-one", da die geringe Identifizierungskraft der Marke "one" die Annahme einer Verwechslungsgefahr nicht rechtfertigt.
OGH, 13.02.2001, 4 Ob 325/00y