Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der in ö§ 91a BörseG normierten Mitteilungspflicht für Organmitglieder und leitende Angestellte beim Kauf und Verkauf von Aktien der "eigenen" börsenotierten Gesellschaft auseinander. Wolfbauer erläutert die Anwendungsvoraussetzungen und vorgesehenen Strafbestimmungen, die Inhaltserfordernisse der Mitteilung und die normierte pflichtauslösende Mindestgrenze.
Rechtsgrundlagen: ö§ 91a BörseG