§ 1330 ABGB
Der OGH erläutert, wer für eine im Internet vorgenommene Rufschädigung verantwortlich gemacht werden kann.
OGH, 22.02.2001, 6 Ob 307/00s
§ 1330 ABGB
Der OGH erläutert, wer für eine im Internet vorgenommene Rufschädigung verantwortlich gemacht werden kann.
OGH, 22.02.2001, 6 Ob 307/00s