Zusammenfassung: Der Autor analysiert eine Entscheidung des OGH aus dem Jahr 1999, in der dieser prüfte, ob die Rückerstattung gewährter Prämienrabatte bei vorzeitiger Kündigung des Versicherungsvertrages einer Festlegung in einer diesbezüglichen Vertragsklausel bedarf oder aber auf der Basis des Kondiktionsrechts erfolgen kann, sofern sich der Umfang des Rückzahlungsbetrages aus der Vertragsklausel nicht ableiten lässt.