Zusammenfassung: Der Autor erörtert die Beurteilung der materiellen Insolvenz beim Delikt der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 159 StGB) aus Perspektive des Sachverständigen. Dabei erläutert Braun die Bestimmung der objektiven Insolvenz und der subjektiven Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit und nimmt Stellung zum neuen Funktionsbereich des Sachverständigen nach der Umgestaltung des Kridastrafrechts.