§ 458 ABGB
Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen dem Pfandgläubiger infolge der Vermietung des Pfandobjekts Unterlassungs- oder Beseitigungsrechte zustehen.
OGH, 22.11.2000, 9 Ob 189/00k
§ 458 ABGB
Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen dem Pfandgläubiger infolge der Vermietung des Pfandobjekts Unterlassungs- oder Beseitigungsrechte zustehen.
OGH, 22.11.2000, 9 Ob 189/00k