§ 74 GmbHG; § 32a dGmbHG; § 1311 ABGB; § 159 Abs 1 Z 1 StGB aF
Der OGH prüft, unter welchen Voraussetzungen die Zahlungen des Darlehensgebers als eigenkapitalersetzende Leistungen zu qualifizieren sind. Weiters erörtert er, dass der Masseverwalter keine Berechtigung besitzt, Ersatzansprüche für Schädigungen aufgrund Kridahandlungen des Geschäftsführers einzufordern.