Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag die Aufnahmebedingungen des Handels mit Kapitalanlagefondsbeteiligungen und nimmt Stellung zu den normierten Kundmachungs- und Übermittlungspflichten. Bezug nimmt Wahl dabei auch auf die in der OGAW-Richtlinie vorgesehene Harmonisierung der Überprüfungspflichten, die einen effizienten Schutzstandard für Kapitalanleger schaffen soll.