§ 31 Abs 1 Z 2 KO
Der OGH erörtert, dass die Diskontierung eines Wechsels auch dann keiner Konkursanfechtung unterliegt, wenn der Zahlungseingang vor Fälligkeit, die Gutschrift aber bei Fälligkeit des Wechsels erfolgte.
OGH, 21.12.2000, 2 Ob 330/00v
§ 31 Abs 1 Z 2 KO
Der OGH erörtert, dass die Diskontierung eines Wechsels auch dann keiner Konkursanfechtung unterliegt, wenn der Zahlungseingang vor Fälligkeit, die Gutschrift aber bei Fälligkeit des Wechsels erfolgte.
OGH, 21.12.2000, 2 Ob 330/00v