Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die Bestimmung des angemessenen Entgeltanspruchs von Leiharbeitnehmern. Schrammel erläutert insbesondere das Verhältnis von § 10 Abs 1 AÜG zu bestimmten Kollektivverträgen und prüft, ob die Verwendung des Leiharbeitnehmers in einer anderen als der erlernten Profession eine Angleichung des Entgeltanspruchs ermöglicht.
Rechtsgrundlagen: § 11 AÜG; § 10 AÜG; § 1152 ABGB