§ 1480 ABGB; § 6 Abs 1 Z 2 KSchG; § 6 Abs 1 Z 3 KSchG; P 10 AGB-KrU
Der OGH nimmt Stellung zur maßgeblichen Verjährungsfrist für noch offene Ratenzahlungen nach der Kündigung eines Annuitätenkredits, beurteilt den Zugangsnachweis bei fehlender Offenlegung einer Adressänderung durch den Darlehensnehmer und prüft die Zulässigkeit von Zinsgleitklauseln.