§ 6 Gasöl-StBG; § 33 Abs 1 FinStrG
Der VwGH erörtert, dass die verbrauchende Verwendung von steuerlich privilgiertem Gasöl nach Befüllen des Motortanks nur noch eine straflose Nachtat darstellt und legt dar, dass ein rechtskräftiger Einstellungsbescheid in einem Finanzstrafverfahren Sperrwirkung entfaltet und somit über dieselbe Rechtssache nur nach Wiederaufnahme des Verfahrens verhandelt werden kann.