Zusammenfassung: Wilhelm betont, dass die von Banken in Kreditverträgen festgelegten Zinsanpassungsklauseln in der Regel nicht den Bestimmtheitserfordernissen des § 6 Abs 1 Z 5 KSchG entsprechen und nimmt Stellung zur Auslegung der Klauseln.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 5 KSchG